
Privathaftpflicht für GEW-
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Was ist eine Haftpflichtversicherung ?
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, legen das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) und andere Gesetze (z.B. das Wasserhaushaltsgesetz) fest. Voraussetzung für
die Haftpflicht -
Grundlage der Verschuldenshaftung ist § 823 Absatz 1 des BGB :
(Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Beispiele aus der Vielzahl von Schadenfällen des privaten Bereichs: Schadenersatzansprüche drohen, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht , wenn ein Passant wegen nicht gestreutem Gehweg zu Fall kommt, wenn der Besucher versehentlich mit Zigarettenglut den Teppich des Gastgebers versengt oder wenn wegen eines schadhaften Schlauchs der Spülmaschine an einer anderen Wohnung Schaden entstanden ist.
Auch Kinder können haften !
Auch Kinder können selbst zur Verantwortung gezogen werden. Bei Kindern unter sieben Jahren aber nur dann, wenn Eltern oder die von diesen mit der Aufsicht beauftragten Personen (z.B. Großeltern Pflegeeltern, das Kindermädchen, aber auch eine Tagesmutter) ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt haben.
Die Leistungen der Haftpflichtversicherung
Ihre Aufgabe ist es, den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen ihn auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden. Das bedeutet , die Haftpflichtversicherung erledigt,was der Versicherte (evtl.. beraten durch einen Anwalt) sonst selbst tun müßte, nämlich
zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozeß und trägt die Kosten. Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.
Haftung als Mieter,Vermieter,Wohnungs-
Für den Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses besteht Versicherungschutz durch die Privathaftpflichtversicherung genauso wie für den Besitzer. Hat dieser Wohnungen vermietet, kann er diese zusätzlich ebenfalls versichern.
Welche Ausschlüsse gibt es ?