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Privathaftpflicht für GEW-Mitglieder

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 Was ist eine Haftpflichtversicherung  ?

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.

Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, legen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und andere Gesetze (z.B. das Wasserhaushaltsgesetz) fest. Voraussetzung für die Haftpflicht - man spricht auch von Haftung - ist in der Regel Verschulden. Es gibt aber auch Fälle, in denen man ohne Verschulden haftet.(z.B. als Besitzer eines Öltanks oder als Tierhalter  (Pferd , Hund).

Grundlage der Verschuldenshaftung ist § 823 Absatz 1 des BGB :

(Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder ein sonstiges Recht eines anderen 

 widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz  des daraus entstehenden  Schadens verpflichtet.)  

Beispiele aus der Vielzahl von Schadenfällen des privaten Bereichs: Schadenersatzansprüche drohen, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer  einen Verkehrsunfall verursacht , wenn ein Passant wegen nicht gestreutem Gehweg zu Fall kommt, wenn der Besucher versehentlich mit Zigarettenglut den Teppich des Gastgebers versengt oder wenn  wegen eines schadhaften Schlauchs  der Spülmaschine an einer anderen Wohnung Schaden entstanden ist.  

 Auch Kinder können haften !

Auch Kinder  können selbst zur Verantwortung gezogen werden. Bei Kindern unter sieben Jahren  aber nur dann, wenn Eltern oder die von diesen mit der Aufsicht beauftragten Personen (z.B. Großeltern  Pflegeeltern, das Kindermädchen, aber auch eine Tagesmutter)  ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt haben.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung

Ihre Aufgabe ist es, den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen ihn auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden. Das bedeutet , die Haftpflichtversicherung erledigt,was der Versicherte (evtl.. beraten durch einen Anwalt) sonst selbst tun müßte, nämlich

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum  Schadenersatz besteht ;
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist ;
  • die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber

 

zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozeß und trägt die Kosten. Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.

 Haftung als Mieter,Vermieter,Wohnungs-oder Hauseigentümer

Für den Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses besteht Versicherungschutz durch die Privathaftpflichtversicherung genauso wie für den Besitzer. Hat dieser Wohnungen vermietet, kann er diese zusätzlich ebenfalls versichern.

 Welche Ausschlüsse gibt es ?

  • Schäden die man vorsätzlich herbeiführt ;
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen  ( Ausnahme: Vom Mieter angerichteter Schaden  an seiner Wohnung oder am Haus z.B. durch häusliches Abwasser )
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-,Luft-, oder Wasserfahrzeugsentstehen, müssen durch spezielle Haftpflichtversicherungen  abgedeckt werden.